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AVB Fernwärme 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V) Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742)

    - geändert durch die Verordnung zur Änderung der energiesparrechtlichen Vorschriften vom 19. Januar 1989 (BGBl. I S. 109) - mit den Maßgaben für das Inkrafttreten in dem Gebiet gemäß Artikel 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – (BGBl. II S. 889)

    - geändert durch das Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992)

    - geändert durch die Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250)

    - geändert durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)

Format:.PDF(69 KB).

 

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Heizkostenverordnung

Heizkostenverordnung Vom 23. Februar 1981 (BGBl. I S. 261, 296) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar1989 (BGBl. I S. 115); (BGBl. III 754-4-4) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten

1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,

2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wäre und Warmwasser,

auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung, Warmwasserlieferung) durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.

Format:.PDF(626 KB).
 

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Stand: 17.08.09.